Bodenschutz europaweit stärken

Die Gefährdungen europäischer Böden sind vielfältig und die Auswirkung der Bodenschädigungen oft grenzüberschreitend, auch wenn das die Bundesregierung nicht so sieht. Deutschand blockiert eine europäische Bodenrahmenrichtlinie seit Jahren und argumentiert dabei mit Missachtung des Subsidiaritätsprinzips, hohen Verwaltungskosten/Bürokratieaufwand und damit, dass Boden nicht beweglich ist und seine Schäden damit auch keine grenzüberschreitende Wirkung haben.
Obwohl das deutsche Bodenrecht im europäischen Vergleich gut da steht, gelingt es auch Deutschland nicht die Böden in einem Zustand zu erhalten, wie es in Interesse nachfolgender Generationen notwendig wäre. So ist Deutschland zum Beispiel europäischer Spitzenreiter bei der Neuversiegelung von Flächen. Weitere Prozesse, die in Deutschland und europaweit zur Verschlechterung von Böden führen sind Wasser- und Winderosion, Verlust organischer Bodensubstanz, Rückgang der biologischen Vielfalt bodengebundener Biotope, Eintrag von Schadstoffen und fortschreitende Verdichtung.
Das schadet den Böden als Grundlage unserer Lebensmittelproduktion und beeinträchtigt  die natürlichen Bodenfunktionen wie Filter-, Puffer- und Speicherfunktion.

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Scheinheiliger Kompromiss im Abfallrecht

Die Diskussionen um die Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes währten lang und heftig. Denn die Entwurfsfassungen spielten das Geschäft mit den lukrativen Wertstoffen eindeutig den privaten Entsorgern zu. Für die kommunalen Betriebe bliebe die kostenintensive Entsorgung des Restmülls. Da der Kostenausgleich durch die Wertstoffeinnahmen entfiele, führt das unweigerlich zu steigenden Müllgebühren. Weil diese Priviligierung der privaten Entsorger viel kommunalen Staub aufgewirbelt hat, war die Bundesregierung bemüßigt einen Kompromiss zu finden.  Am 28.10.2011 wurde dieser, zuvor zwischen Staatssekretär Becker (BMU), den Vertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen ausgehandelte „Kompromiss“, mit der Regierungsmehrheit im Bundestag in der letzten Lesung des Kreislaufwirtschaftes-Gesetztes beschlossen.
Leider ergeben sich daraus keinerlei Verbesserungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

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Keine neuen Wasserkraftwerke an der Salzach

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Der Voralpenfluss Salzach ist auf über 60 km ungestaut. Im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Vogelschutz-, FFH- und NATURA 2000-Gebiete, die in den Salzachauen liegen, soll das so bleiben. „Die Salzach braucht weder neue Staustufen noch Wasserkraftwerke. Kleine Wasserkraftwerke leisten keinen nennenswerten Beitrag für mehr regenerative Energien und machen unsere Flüsse kaputt. Sie dienen allein den Investoren. Anstatt weitere Kleinwasserkraftwerke zu bauen, sollten die bestehenden lieber in Hinsicht auf ökologische Durchgängigkeit und Restwasserregulierung modernisiert werden“, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied in der Parlamentariergruppe Frei Fließende Flüsse Eva Bulling-Schröter.

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Weniger Geld – weniger Beton !

266376_R_by_Andreas_Lorenz_Bernburg_pixelio.de„Die Saale als Restwasserstraße einzustufen, ist zwar aus finanzieller Not heraus geboren, aber ökologisch völlig richtig. Hier kommt es nun darauf an, eine vollständige ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Querbauwerke müssen, sofern sie nicht für Tiere und Geschiebe stromauf- und stromabwärts durchgängig sind, rück- bzw. umgebaut werden. Das schließt auch die ökologisch fragwürdigen Kleinwasserkraftwerke mit ein“, so die umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied der Parlamentariergruppe ´Frei Fließende Flüsse´ Eva Bulling-Schröter.

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