Stuttgart 21: Gleisabriss ohne vorherige Ausschreibung illegal?

S21-bbtEinige Privatbahnen haben sich zusammen geschlossen und wollen den Weiterbetrieb einiger oberirdischer Gleise erzwingen. Damit könnte das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 zu Fall gebracht werden. Laut Frankfurter Rundschau kommt eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Ergebnis, dass Gleisanlagen vor dem Abbau zwingend öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Außerdem seien sowohl die Stilllegung als auch die Entwidmung der bestehenden oberirdischen Bahnanlagen nicht vom Planfeststellungsbeschluss für S21 mit erfasst worden. Ein eigenes Verwaltungsverfahren sei dafür notwendig.

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Weiterbau bei Stuttgart 21 untergräbt Demokratie

„Von Transparenz und Demokratie reden, und dann das: Weiterbau bei Stuttgart 21. Die Bahn hält weiterhin wichtige Fakten zurück und die neue Landesregierung ist zu schwach, um sich gegen die Drohungen der Bahn durchzusetzen. Nun gilt weiter die Devise: Fakten schaffen bevor das Volk befragt wird. Die Fakten aber sind das Fundament für ein Kartenhaus, dass spätestens im Oktober krachend zusammenstürzen wird: Die lange Risikoliste und der Rücktritt des Projektleiters der Bahn müssten allen zu denken geben.“ So Sabine Leidig in einer Pressemitteilung.

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Verwendung von Regionalisierungsmitteln

Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE legt die Bundesregierung erstmals Zahlen zur Verwendung der Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG) vor (Antwort der Bundesregierung, Drs. 17/5459). Darin listet sie auf, wie die vom Bund für die Länder bereitgestellten Mittel in den Jahren 2008 und 2009 verwendet worden sind. Es ist festzustellen, dass einzelne Bundesländer oft deutlich weniger als die Hälfte der zugeteilten Entflechtungsmittel für den ÖPNV ausgaben. Es ist zwar keine Mindestverwendung geregelt, dennoch wäre es sinnvoll, dass mindestens 50% der Entflechtungsmittel für den ÖPNV zweckgebunden werden. Der Investitionsstau beim ÖPNV muss zudem durch eine dauerhafte Aufstockung der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz von ca. 1,3 auf gut 1,9 Milliarden Euro jährlich aufgelöst werden - so wie es die Landesverkehrsminister gefordert haben.

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Luftverkehr und Emissionshandel

Die EU-Kommission wird den Luftverkehr in die Reduktionsverpflichtungen für Treibhausgase einbeziehen. Die entsprechende Richtlinie trat schon im Februar 2009 in Kraft und hätte bis Februar 2010 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Aufgrund der erfolgreichen Lobbyarbeit der Luftverkehrsindustrien und der Aschewolke hat sich das allerdings bis 2012 verzögert.

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