Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ wird vorerst nicht gebraucht

Geschäftsführung und Aufsichtsrat des Flughafens Berlin Branden Willy Brandt haben beschlossen, den Eröffnungstermin 3. Juni 2012 zu verschieben. Der Termin für die Eröffnung soll endgültig am kommenden Montag bekannt gegeben werden.
Die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung befragten in ihrer Sitzung am Mittwoch, 9. Mai, den Aufsichtsratsmitglied Rainer Bomba als Vertreter des Anteilseigners Bundesrepublik und Flughafen-Geschäftsführer Rainer Schwarz.
Dazu erklärt Herbert Behrens, in der Linksfraktion verantwortlich für Fragen des Luftverkehrs: "Dass die Eröffnung verschoben wird, weil die Brandschutzanlage

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Ruhe in der Nacht

Nachtruhe, Foto: Andrea Kusajda www.pixelio.deAm 3. Juni 2012 wird der Internationale Flughafen BER „Willy Brandt“ eröffnet. Damit werden die letzten Flugzeuge über den Berliner Norden fliegen und auf dem Flughafen Tegel landen oder starten. Was für die Einen ein Grund zur Freude, ist für den Berliner Süden und die angrenzenden Brandenburger Kommunen ein erhebliches Ärgernis. Dieses große Infrastrukturprojekt ist für DIE LINKE eine enorme Herausforderung. Die PDS hatte den Standort Schönefeld abgelehnt. Aus guten Gründen, wie sich jetzt zeigt. Doch 1996 setzten der Brandenburger Ministerpräsident Stolpe (SPD) und Berlins Regierender Bürgermeister Diepgen (CDU) Schönefeld durch. Aus Sicht der LINKEN ist nicht nur die Standortentscheidung falsch. Flüge unter 600 Kilometer sollten generell auf die Schiene verlagert werden. Als Regierungspartei muss DIE LINKE dennoch dieses weit fortgeschrittene Projekt mit der SPD umsetzen, obwohl Ablehnung und Skepsis im Landesverband geblieben sind, Fehler der Vergangenheit zusätzliche Probleme geschaffen haben und auch in der Bundespartei flughafenkritische Positionen überwiegen.

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Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel

Am 21. Dezember verkündete der EuGH das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den Emissionshandel (siehe dazu die Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter und Herbert Behrens). Fast zeitgleich erreichte uns eine umfangreiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel“ (Drs.-Nr. 17/8264).

Nach der EU-Richtlinie 2008/101/EG zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem hat ab Januar 2012 für diesen Bereich die erste Handelsperiode begonnen. Sowohl gewerbliche als auch nicht- gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber müssen seitdem für jede aus ihrer Luftverkehrstätigkeit resultierende Tonne Kohlendioxid (CO2) eine Emissionsberechtigung (EB) abgeben. Vom Emissionshandel betroffen sind grundsätzlich alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge durchführen, welche im

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Urteil mit Signalwirkung

stimmen"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Erfolg für die Bürgerbewegung gegen den Fluglärmterror und es hat Signalwirkung für alle deutschen Großflughäfen. Ich erwarte von den Bundesländern, dass sie den Leipziger Richterspruch bei künftigen Entscheidungen über Nachtflüge voll und ganz berücksichtigen", begrüßt der Luftverkehrsexperte der Fraktion DIE LINKE, Herbert Behrens, das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

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